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Ist Nachhaltigkeit ohne Naturschutz möglich?

Im folgenden lesen Sie einen Grundsatzartikel zu Nachhaltigkeit und Naturschutz von Dipl. Biologin Gabriela Schneider und Dr. Klaus Lintzmeyer, der sicherlich auch auf andere Landkreise, vor allem im Alpenraum, übertragbar ist.

Gedanken zur Biodiversität

2008 war das Jahr der „Biodiversität“. Unter „Biodiversität“ oder „biologischer Vielfalt“ versteht man die Vielfalt an Ökosystemen und an Arten, aber auch die genetische Vielfalt innerhalb der wildlebenden und der domestizierten Arten. Durch nicht nachhaltige Nutzungsformen nimmt die biologische Vielfalt weltweit, d.h. auch bei uns, rapide ab. Im Mai 2008 trafen sich  deshalb in Bonn über 5000 Vertreter der Weltstaatengemeinschaft, um diesen Abwärtstrend zu stoppen. In der „9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt“ (Convention on Biological Diversity, CBD) ging es nicht mehr um bloße Willensbekundungen, sondern um die Auslotung konkreter Handlungsmöglichkeiten und die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Deutschland ist seit 1994 Vertragspartner und hat sich damit verpflichtet, die Konvention umzusetzen.

Unter allen Bundesländern in Deutschland hat Bayern (noch) die artenreichste Flora, darunter 118 Arten, für die wir eine Höchstverantwortung tragen, da sie sich in ihrem Vorkommen weitgehend auf Bayern beschränken. 168 Arten sind bereits jetzt vom Aussterben bedroht, 351 sind stark gefährdet. Diese Arten sind zum größten Teil auf wirksame Hilfsmaßnahmen angewiesen, die nicht auf die lange Bank geschoben werden können.

Die Bayerische Staatsregierung legte mit Kabinettsbeschluss vom 1.4.2008 eine eigene „Strategie zum Erhalt der Biologischen Vielfalt in Bayern“ vor. Dieser grundsätzlich begrüßenswerte Schritt lässt jedoch bei näherem Hinsehen viele Fragen offen: Die genannten Ziele sind zu wenig konkret, die Nutzungsinteressen wiegen stärker als die Schutzinteressen und die Hauptursachen für den Biodiversitätsverlust – nämlich intensive Land- und Forstwirtschaft – werden nicht einmal erwähnt. Nach wie vor setzt die Bayerische Staatsregierung auf „bewährte“ Instrumente wie „BayernNetz-Natur“ (Arten- und Biotopschutzprojekte), Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegerichtlinie, Artenhilfsprogramme, Naturschutzfonds und Gebietsschutz. Zusätzlich notwendige Maßnahmen werden als allgemeine Appelle an die Verantwortung des Einzelnen formuliert, der hoheitliche Aspekt des Naturschutzes wird der Freiwilligkeit des „kooperativen Naturschutzes“ untergeordnet. Auch in der Terminplanung erlaubt sich Bayern einen eigenen Weg und gesteht sich zum Erreichen der Ziele zehn Jahre mehr zu als von der EU seit Jahren beschlossen.

Kann diese Rechnung aufgehen? Hat Bayern genug unternommen, um den Artenrückgang bis zum Jahr 2020 (die Bundesregierung nennt das Jahr 2010!) zu stoppen? Wie macht sich die bayerische Biodiversitätsstrategie in unserem Landkreis Miesbach bemerkbar? Nehmen wir einmal die einzelnen genannten Möglichkeiten näher unter die Lupe.

Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Miesbach / BayernNetz Natur

Die Situation der Arten und Biotope wurde aufgrund des Bayer. Landtagsbeschlusses von 1984 erstmals im Jahre 1992 mit dem „Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Miesbach“ (ABSP) erhoben und bewertet. Eine Aktualisierung erfolgte im Jahre 2005. Damit liegen die wichtigsten naturschutzfachlich verbindlichen Grundlagen und Vorgaben für erforderliche Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes im Landkreis vor.

Eine Schlüsselstellung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen kommt dem „BayernNetz Natur“ (ehemals „ABSP-Projekte“) zu, einem bayernweiten Biotopverbund dessen Schaffung seit 1998 rechtlich im BayNatSchG verankert ist. Er basiert auf der Neuschaffung und Pflege von Lebensräumen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Bis Ende 2008 umfasste das BayernNetz Natur insgesamt 351 Projekte, darunter nur vier – und damit in Anbetracht der reichen Naturausstattung unterdurchschnittlich wenige - im Landkreis Miesbach:

  • Moore um Marienstein
  • Seehamer See und Wattersdorfer Moor
  • Streuwiesen am Taubenberg
  • Weißachauen

Sämtliche Projektgebiete liegen gleichzeitig innerhalb der im Jahre 2004 von der EU festgesetzten Natura 2000-Gebiete im Landkreis [1] , es besteht hier also eine zusätzliche internationale Verpflichtung zum Erhalt der Lebensräume und ihrer Vernetzung. Beide Instrumentarien (Natura 2000 und BayernNetz-Natur) waren bisher jedoch nicht in der Lage, die sich seit Jahren abzeichnende qualitative Verschlechterung der Lebensräume aufzuhalten, noch weniger fand eine Vernetzung statt. BayernNetz Natur entpuppt sich im Landkreis als Papiertiger.


[1]  Natura 2000-Gebiete im Landkreis Miesbach: Mangfallgebirge, Mangfalltal, Taubenberg, Wattersdorfer Moor, Leitzachtal und Hangwälder, Mariensteiner Moore, Flyschberge bei Bad Wiessee; insgesamt im Landkreis, teilweise überlappend, 21.994 ha FFH- und 17.749 ha Vogelschutzgebiete.

Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm

An Agrarumweltmaßnahmen gibt es in Bayern das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA), die von den jeweiligen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten abgewickelt werden. Für das KULAP ist fachlich und finanziell das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für das VNP/EA das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zuständig. Das KULAP fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und landschaftspflegerische Leistungen, das VNP/EA soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sichern und verbessern.

Grundsätzlich bieten sowohl das KULAP, v.a. aber das VNP/EA sehr gute Möglichkeiten zum Erhalt der Lebensräume und der Artenvielfalt. Die Verträge wurden jedoch v. a. beim Vertragsnaturschutzprogramm immer komplizierter, die eingegangenen Verpflichtungen für den Vertragsnehmer immer unüberschaubarer. Wen wundert es also, dass die Attraktivität dieses Programms beträchtlich nachgelassen hat und im letzten Jahr ein beachtlicher Teil der bereit gestellten Gelder übrig blieb. Trotz durchgeführter Anpassungen wird sich dieser Trend verstärken, da manche wichtigen Leistungen seither noch schlechter honoriert werden. Die zu geringe Ausrichtung an fachlichen Ansprüchen bei gleichzeitig extremer Kontrolle der Einhaltung formeller Vorgaben lässt bezweifeln, dass die jetzige Form des VNP/EA geeignet ist, den Artenschwund zu stoppen. Zudem fehlt der Nachhaltigkeitsfaktor, da die Verträge nur über einen fünfjährigen Zeitraum laufen. Mit „Naturschutz auf Zeit“ aber lässt sich der Biodiversitätsverlust nicht aufhalten.

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)

Seit Jahren leiden die über die Landschaftspflegerichtlinie geförderten Flächen unter einem akuten Sparzwang. Deshalb ging der Anteil an geförderten Flächen in Oberbayern im Zeitraum 2004-2007 auf 57 % (!) zurück. Aufgrund des akuten Geldmangels werden die meisten Streuwiesen im Landkreis abweichend von der früheren Nutzung/Pflege nur noch alle 2-3 Jahre gemäht. Resultat ist bereits jetzt eine fortschreitende Artenverarmung, da sich wenige konkurrenzkräftige Arten durchsetzen. Seit der neuen ELER-Periode 2007-2013 (ELER=Ländliche Entwicklungspolitik der EU-Staaten) ist grundsätzlich eine Abkehr vom regelmäßigen jährlichen Herbstschnitt erwünscht, weil diese Flächen ins VNP/EA übertragen werde sollen. Dies ist jedoch kaum möglich, weil sich keine Landwirte mehr für die Pflege finden und die Bereitschaft zu Vertragsabschlüssen sinkt (siehe oben).

Zudem wurde auch im Landschaftspflegeprogramm der Verwaltungsaufwand in einem unverhältnismäßigen Maß aufgebläht, was dazu führt, dass Maßnahmen oft nicht zeitgerecht durchgeführt werden können – zum Schaden der Natur. Obwohl dieses Programm im Rahmen des Arten- und Biotopschutzes und der Biotopvernetzung eine tragende Rolle spielt,  wird es entgegen dem bayerischen Konzept zur Erhaltung der Artenvielfalt sowohl finanziell als auch flächenmäßig immer stärker zurückgefahren.  Mittlerweile ist eine Situation erreicht, in der die dringend notwendige Optimierung von Flächen eine gleichzeitige Aufgabe anderer wertvoller Pflegeflächen erzwingt. Eine große Anzahl vernachlässigter Flächen kann den Biodiversitätsschwund jedoch ebenso wenig aufhalten wie eine geringe Anzahl optimal gepflegter Flächen mit Verinselungssyndrom. Zudem steht zu befürchten, dass sich Pflegemaßnahmen künftig auf Natura 2000-Flächen beschränken.

Artenhilfsprogramme

Artenhilfsprogramme sollen die Bestände stark bedrohter oder vom Aussterben bedrohter Arten sichern. Während die Erfassung dieser Arten und die Ausarbeitung gezielter Erhaltungskonzepte in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht hat, leidet deren Umsetzung an akutem Geldmangel, da das AHP nicht über einen eigenen Etat verfügt. Derzeit werden die Maßnahmen im Landkreis Miesbach kostensparend von Ehrenamtlichen und Zivildienstleistenden durchgeführt, deren Kapazitätsgrenze erreicht ist. Notwendige zusätzliche Maßnahmen müssen über die Landschaftspflegerichtlinie (mit den oben geschilderten Problemen) finanziert werden. Eine fachliche Betreuung ist durch die chronisch überlasteten und personell zu gering ausgestatteten Unteren Naturschutzbehörden nicht möglich. Dem botanischen Artenschutz droht zusätzlich die Einsparung der einzigen (!) fachlichen Betreuerstelle am Landesamt für Umweltschutz. Weitere Fachkräfte an der Regierung von Oberbayern werden in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheiden und nicht ersetzt. Die Zukunft der botanischen Artenhilfsprogramme ist mehr als ungewiss.

Naturschutzfonds

Der Bayerische Naturschutzfonds, eine 1982 gegründete Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt u. a. Naturschutzverbände, Vereine und Kommunen finanziell bei der Umsetzung von Vorhaben zum Arten- und Biotopschutz. Die Mittel dazu stammen aus Erträgen des Stiftungsvermögens und der Glücksspirale, aus Privatisierungserlösen des Freistaates Bayern, aus Erträgnissen der Bayerischen Landesbank (!) und privaten Zuwendungen. Für Grundstücksankäufe und eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten hat der Fonds seit 1982 bayernweit 65,5 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt. In den letzten Jahren wird zunehmend in die Öffentlichkeitsarbeit investiert (Gebietsbetreuerstellen, Internetauftritte).

Im Landkreis Miesbach wurden bzw. werden bisher 7 Projekte gefördert, die ausschließlich auf Initiativen des Bundes Naturschutz und des LBV zurückzuführen sind. Es handelt sich dabei durchwegs um Fachbeiträge zum Arten- und Biotopschutz  und damit zum Biodiversitätsschutz. Die notwendigen Maßnahmen wurden jedoch bisher nur bei einem einzigen Projekt ansatzweise umgesetzt (Renaturierung der Jedlinger und Wendlinger Filzen). So bleibt auch das Instrument des Naturschutzfonds wenig wirksam für einen nachhaltigen Arten- und Biotopschutz im Landkreis.

Gebietsschutz

Mit 10 Landschaftsschutzgebieten, aber im Gegensatz zu allen anderen bayer.-alpinen Landkreisen keinem einzigen Naturschutzgebiet besitzt der hoheitliche Gebietsschutz in unserem Landkreis nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Dennoch sind auch Landschaftsschutzgebiete geeignet, ein hohes Maß an Biodiversität innerhalb der Kulturlandschaft zu erhalten (z.B. LSG Egartenlandschaft um Miesbach). Sie unterliegen jedoch einem großen Bebauungsdruck, was seit dem Jahr 1989 zu Flächenverlusten in Höhe von ca. 93 ha geführt hat, die Herausnahme weiterer ca. 3,5 ha für den Miesbacher Zuchtviehverband ist geplant (trotz des grundsätzlichen Widerspruchs zur Alpenkonvention, s. u.). Der größte Teil der herausgenommenen Flächen (60,2 %) wurde in Gewerbegebiete umgewandelt, die sich aufgrund ihrer zweckorientierten Bebauung schlecht ins Landschaftsbild einfügen. 13,2 % gehen auf das Konto von Hotel- und Sportanlagen. Für Wohngebiete wurden dagegen nur 13,1 % aufgewendet. Der Verlust an schutzwürdiger Kulturlandschaft kommt also am wenigsten der Wohnqualität Einheimischer zu Gute, zumal die wuchernden Gewerbegebiete zu einer Verödung der Ortschaften führen. Besorgniserregend ist der stark zunehmende Trend zur Verbauung  freier Landschaftsteile fernab der Ortschaften, was zu einer Zersiedlung der auch für den Tourismus attraktiven Landschaft führt.

Es bleiben nur noch die kleinflächigen Schutzgebiete (Geschützter Landschaftsbestandteil, Flächenhaftes Naturdenkmal), auf denen ein hoheitlicher Schutz zur Erhaltung der Biodiversität beitragen kann. Dies setzt jedoch in den meisten Fällen regelmäßige Pflegemaßnahmen voraus, deren Umsetzung unter fehlendem Fachpersonal und Geld leidet (s. o.). Aufgrund ihrer geringen Größe und der isolierten Lage ist der Artenbestand zahlreichen ungünstigen Einflüssen aus der Umgebung ausgesetzt, die eine nachhaltige Sicherung erschweren.

Alpenkonvention

Alle 17 Gemeinden des Landkreises Miesbach liegen in der Gebietskulisse der Alpenkonvention, dem internationalen Übereinkommen zum Schutz der Alpen (www.alpenkonvention.org). Bei allen behördlichen Entscheidungen im Landkreis müssen daher seit dem 18.12.2002 die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle beachtet werden. Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung Deutschlands (unter Zustimmung des Freistaates Bayern) besteht die verbindliche Verpflichtung „einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung und zum Schutze der Alpen...und wird die umsichtige und nachhaltige Nutzung der Ressourcen sicher gestellt“. Nach Art. 11 des Protokolls für Naturschutz und Landschaftspflege gilt rechtsverbindlich und nicht abwägungsfähig die Vorschrift, „bestehende Schutzgebiete ... zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen.“ Davon betroffen sind auch alle Landschaftsschutzgebiete im Landkreis. Diese rechtsverbindliche Verpflichtung der Alpenkonvention zum Gebietsschutz wurde im Landkreis seit Dezember 2002 in zahlreichen Verfahren zur Herausnahme von Schutzgebietsflächen nicht beachtet.

Ausblick

Das „bewährte“ Instrumentarium zum Arten- und Biotopschutz wird also aus jetziger Sicht kaum ausreichen, um den fortschreitenden Biodiversitätsverlust zu mindern, geschweige denn, ihn bis zum Jahr 2020 zu stoppen. Auch den gesetzlichen Möglichkeiten (Art. 13d BayNatSchG) sind enge Grenzen gesteckt, so lange Biotopzerstörungen nur unzureichend geahndet werden. Der „von oben“ zunehmend verordnete und durch Dumping-Löhne zusätzlich geförderte Niveau-Verlust des fachlichen Anspruchs bei der Definition von Naturschutzzielen lässt befürchten, dass es mit dem Naturschutz in Zukunft noch weiter bergab geht. Naturschutz wird bereits jetzt mehr als Politikum begriffen denn als notwendige Aufgabe zur Erhaltung der Lebensgrundlagen.

Wohin das führt, konnte man zu Jahresbeginn in der Presse lesen: Einer Halbzeitbewertung des Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zufolge, kann das grundlegende Ziel, nämlich ein Stopp des Biodiversitätsverlusts bis zum Jahr 2010, nicht erreicht werden. Das Artenschutzziel ist gescheitert. Als Grund wird v.a. der „politische Unwille“ angegeben.

Sollte es der Freistaat Bayern mit seiner Biodiversitätskampagne wirklich ernst meinen, so wäre es höchste Zeit, den Mitteleinsatz für landschaftspflegerische Maßnahmen mindestens zu verdoppeln, das Landschaftspflege- und Vertragsnaturschutzprogramm zu entbürokratisieren, den Personalbestand der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern aufzustocken und zusätzlich durch mehr Gebietsbetreuerstellen zu entlasten, wobei hier künftig neben der Öffentlichkeitsarbeit ein deutlicher Schwerpunkt auf der fachlichen Arbeit und der Koordination, Umsetzung und Effizienzkontrolle notwendiger Maßnahmen liegen sollte. Zusätzlich ist eine stärkere Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes bei den verschiedenen Landnutzungsformen erforderlich (Landwirtschaft, Forstwirtschaft). Insbesondere müssen die unverhältnismäßig hohen Nährstoffeinträge in bisher unberührte Landschaftsteile vermieden werden.

Schöne Reden und beschriebenes Papier haben wir bereits genug. Taten müssen folgen! Dies gilt auch für Überlegungen im Zusammenhang mit dem geplanten „Entwicklungskonzept „Unser Landkreis Miesbach 2014“ “, dem bisher die o.g. Vorgaben und Überlegungen nahezu fehlen. Die genannten Ausführungen sollten die Grundlage sein für ein derartiges Konzept – soll es nachhaltig sein, und das wollen erklärtermaßen ja alle.