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Natur vor der Haustür

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Ausbau Skigebiet Sudelfeld

Eine Entscheidung gegen die Natur

Am 18. September 2014 zieht Bund Naturschutz und Alpenverein seine Klage gegen den Ausbau des Sudelfelds zurück. Das Sudelfeld ist eines der ältesten deutschen Skigebiete, gelegen etwa 80 km südlich von München. Die umfassende Erweiterung wird von den Naturschutzverbänden als einen Schlag gegen die Natur betrachtet. Warum dann der Rückzug?

Nach über zwei Jahren Bearbeitungsphase wird am 14 April 2014 die Genehmigung für das Speicherbecken in der Nähe der Walleralm und die großflächige Beschneiung am Sudelfeld vom Landratsamt Miesbach genehmigt. Des weiteren wird die sofortige Vollziehung durch den Vorhabensträger beantragt und vom Landratsamt „im überwiegenden Interesse des Antragsstellers sowie im öffentlichen Interesse“ angeordnet. Damit ist der Weg für Baumaßnahmen geebnet, die umgehend in Angriff genommen werden.

Diese Genehmigung stößt beim Bund Naturschutz und anderen Naturschutzverbänden auf völliges Unverständnis.
Schon lange haben sie sich gegen diese Planung ausgesprochen.

Das zugrunde liegende Tourismuskonzept ist kurzsichtig. Mit massiver steuerlicher Subvention solle kurzfristig der Pistentouismus gefördert werden. Die Klimaerwärmung wird in absehbarer Zeit dem Skitourismus des in geringer Höhe (800-1500 m) liegenden Sudelfeld ein Ende setzen. Auch 250 neue Schneekanonen und 155.000 Kubikmeter fassender Speichersee ändern daran nichts. Es gilt vielmehr, die Steuergelder in die Entwicklung eines zukunftsfähigen sanften Tourismus zu investieren.

Das Bauvorhaben widerspricht aus der Sicht des Bund Naturschutz dem gesetzlich vorgegebenen Biotopschutz und gültigen Landschaftsschutzverordnungen. Die Wasserverfügbarkeit ist zu optimistisch eingeschätzt, die Auswirkungen der künstlichen Beschneiung auf den Wasserhaushalt wird hingegen vernachlässigt.

Im April klagen Bund Naturschutz und Alpenverein, unterstützt von 5 weiteren Naturschutzverbänden, gegen den die Genehmigung des Ausbaus der Beschneiungsanlage durch das Landratsamt Miesbach. Begleitet wird die Klage von einem Eilantrag auf Baustopp, da die Hauptverhandlung über die Klage frühestens im Herbst zu erwarten ist.

Die Bautätigkeit wird trotz schwebenden Verfahrens fortgesetzt.

Das Verwaltungsgericht München lehnt mit Gerichtsentscheid vom 3. Juni 2014 den Eilantrag auf Baustopp ab. Bund Naturschutz und Alpenverein legen Beschwerde gegen diesen Entscheid ein.

Am 19. August wird auch die Beschwerde zurückgewiesen.

 

Da zwischenzeitlich das Bauvorhaben weit fortgeschritten, die Naturzerstörung irreparabel ist und auch die Erfolgsaussichten der Klage gering erscheinen, erklären Bund Naturschutz und der Alpenverein am 18. September die Klage zurückzuziehen.

In der Skisaison 2014/15 wurden erste Teile der Beschneiungsanlage in Betrieb genommen.

Fraglich bleibt die rechtliche Bewertung der Gerichte, Arbeitsplätze und kurzfristige Vorteile seien höher zu bewerten als Naturschutz und langfristige Perspektiven.

Weiter gehen muss die Diskussion, wie sich der Tourismus der Alpenregion weiter entwickeln soll.

Zeigen wird sich, ob die Haltung der Skiliftbetreiber, ihr „weiter so wie bisher“, auf längere Zeit Arbeitsplätze sichert oder sie in absehbarer Zukunft vor dem Aus stehen, da sie keine Perspektive für sich ändernde Zeiten entwickelt haben und ihr Geschäftskonzept dahinschmilzt.