Biberkartierung
Vorgeschichte
Seit dem ersten Nachweis im Jahr 2006 breitet sich der Biber entlang der Fließ- und Stillgewässer im Landkreis Miesbach aus. Genaue Kenntnisse über die Lage und Verteilung der einzelnen Reviere an Mangfall und Leitzach lagen bisher jedoch noch nicht vor. Entsprechend kam es in einigen Revieren zu Eingriffen, die zu einer Verschlechterung der Lebensräume und teilweise sogar zur Abwanderung von Biberfamilien führten.
Im Frühjahr 2012 zeichnete sich eine Konfliktsituation mit dem Hochwasserschutz ab. Im Umgriff eines Biberbaus an der Mangfall bei Grubmühle hatte der Biber im Winter zuvor zahlreiche Bäume angenagt und gefällt. Nach einem Frühjahrshochwasser wurde der gesamte Bereich in direkten Umfeld des Biberbaus vom Wasserwirtschaftsamt gehölzfrei gestellt, um eine Verklausung der unterhalb liegenden Brücke bei einem stärkeren Hochwasser zu vermeiden. Diese unzureichend abgesprochene Maßnahme hatte nicht nur eine Abwanderung des Bibers sondern in der Folge auch eine starke Ausbreitung des Japan-Knöterichs (Reynoutria japonica) auf der freigestellten Fläche zur Folge. Dies war umso bedauerlicher, als es sich um einen besonders schutzwürdigen und von der Artenausstattung hochwertigen Ausschnitt des FFH-Gebiets "Mangfall" handelt. Die Kreisgruppe Miesbach bestand auf einer Klärung der Frage, wie künftig eine bessere Sicherung der FFH-Schutzgüter mit den Belangen der Hochwassersicherung vereinbart werden kann. Nachdem sich hier jedoch im weiteren Jahresverlauf keine ernstzunehmenden Fortschritte abzeichneten, entschloss sich die Kreisgruppe Miesbach im Jahr 2013 zur Durchführung der vorliegenden Biberkartierung an den Gewässern des Landkreises Miesbach, um damit die Grundlage für ein verbessertes Bibermanagement zu schaffen. Diese Kartierung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Miesbach unterstützt und aus Mitteln der Landschafts- und Naturparkrichtlinie (LNPR) über eine Kleinstmaßnahme gefördert.
Kartierungsmethode
Es handelt sich um die erste, großangelegte Erfassung von Biberlebensräumen an Mangfall, Leitzach und einigen Zuflüssen. Die Kartierung erfolgte mittels GPS-Einmessung von Nagespuren, gefällten Biberbäumen, Dämmen, Biberburgen, Biberschlipfen und sonstigen Hinweisen auf Biberaktivitäten im Gelände. Die anschließende GIS-Bearbeitung ermöglichte eine Auswertung der Erhebungsdaten und eine Ausarbeitung von Verbreitungskarten. Die Abgrenzung der einzelnen Biberreviere erfolgte auf Basis der TK 25.
Ergebnis
2014 ist von etwa 17 Biberrevieren im Landkreis Miesbach auszugehen. Eine genauere Angabe erscheint nach dem ersten beiden Kartierungsdurchgängen nicht möglich, da die Nutzung der Reviere zeitlich sehr unterschiedlich ist und ihre Abgrenzung in vielen Fällen eine langjährige Beobachtung voraussetzt.
Fanden sich 2013 an Mangfall und Leitzach zerstreute Einzelreviere, ließ sich 2014 eine Revierverdichtung beobachten, die von den Oberläufen der beiden Flüsse ausgeht. Auch Seitenbäche werden besiedelt. Da es noch weitere mögliche Siedlungsräume für den Biber im Landkreis Miesbach gibt, ist mit seiner weiteren Ausbreitung zu rechnen.
Besiedelt werden sowohl ausgesprochen naturnahe Fließgewässerabschnitte als auch stark veränderte und sogar kanalisierte Fließstrecken. In einigen Bereichen ist sogar eine deutliche Bevorzugung von Ausleitungskanälen an Wasserkraftwerken festzustellen, da diese eine weitgehend gleichmäßige Wasserführung besitzen, während der im eigentlichen Fluss verbleibende Restwasseranteil zu gering ist, um den Lebensraumansprüchen des Bibers zu genügen.
Konnten 2014 neue Biberreviere nachgewiesen werden, so waren andere aufgegeben. Grund sind neben des Verlusten durch den Straßenverkehr auch Eingriffe in das Biberrevier. Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz, mit Wasser arbeitende Elektrizitäts- und Sägewerke müssen lernen, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Biber zu berücksichtigen. Trotz der erkennbar starken Ausbreitungstendenz müssen so zahlreiche Reviere als nicht gesichert gelten.
Biberkartierung als Grundlage eines vorbeugenden Bibermanagements
Im Landkreis Miesbach ist der Biber recht gut akzeptiert.
Seine Lebensraumgestaltung kann jedoch Konflikte mit wirtschaftlichen Interessen sowohl von Einzelnen als auch von Unternehmen führen. Kennt man den Ort, wo der Biber lebt, kann man mögliche Konflikte erkennen und vorbeugen, zusammen mit den potentiell Betroffenen nach Lösungen suchen.Führt die Lebensraumgestaltung des Bibers zu einer wesentlich größeren Artenvielfalt in seinem Revier so können im Einzelfall durch seine Aktivitäten auch seltene, streng geschützte Arten bedroht werden. Bäume einer seltenen Art oder Biotopbäume, die vielen anderen Lebewesen einen Lebensraum bieten, können durch einen Zaun um den Stamm vor der Fällung geschützt werden. Staut der Biber Wasser, so könne durch die Vernässung bisher dort wachsende, bedrohte und streng geschützte Pflanzen gefährdet werden. Dies Problem stellt sich an mehreren Biberstandorten im Kreis Miesbach und muss weiter beobachtet werden.
Im Dialog mit sämtlichen Beteiligten ist mit Nachdruck an einem Management zu arbeiten, das dieser streng geschützten Art ausreichend ungestörte Lebensräume zur Verfügung stellt, in denen die von ihm geschaffenen Landschaftsveränderungen zugelassen werden. Als langfristiges Ziel muss dabei ein Schwerpunkt auf eine verträgliche Restwasserregelung an Wasserkraftanlagen und Sägewerken gelegt werden, um die Attraktivität der Flüsse als Lebensraum wieder zu erhöhen. Kurz und mittelfristig müssen aber auch geeignete Lebensraumbedingungen an weniger konfliktträchtigen Gewässerabschnitten erhalten und gesichert werden.
Und einen Film, der aus dem Leben einer Biberfamile im Landkreis Miesbach erzählt, finden sie hier.