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Natur vor der Haustür

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Baum des Monats / Gemeindeblatt

In Holzkirchen dürfen für das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild prägende Bäume ohne Zustimmung der Gemeinde nicht beseitigt oder beschädigt werden. Leider ist das ein "unbestimmter Rechtsbegriff", muss also immer im Einzelfall erschienen werden.
Einen Versuch der Definition hat die Stadt Münster gemacht:
"Einzelbäume oder Baumgruppen sind dann landschaftsbestimmend (ortsbildprägend), wenn deren Entfernen als Lücke und nachhaltiger Verlust für das Landschaftsbild (Ortsbild) empfunden würde. Mindestens gelten Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 2 m, gemessen in 1 m Höhe, als landschaftsbestimmend (ortsbildprägend).“ Wenn sich unsere Gemeinde daran orientieren und es schriftlich festhalten würde, wären wir schon ein kleines Stückchen weiter.
Die Aussagen der Gemeinde dazu gibt es hier ...

Besser wäre eine Baumschutzverordnung.
Eine gute Baumschutzverordnung fanden wir bei der Stadt Reichenhall, die ungefähr die gleiche Größe wie Holzkirchen hat.

Wir zeigen auf dieser Seite jeden Monat Bäume aus Holzkirchen, die aus unserer Sicht ortsbildprägend sind.

Unser Baum des Monats Dezember

                      Wir danken allen, die große Bäume auf Ihrem Grundstück wachsen lassen.
                              Sie tragen damit viel zu einer guten Luft in unserem Ort bei.

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